G9 jetzt! BW initiierte den Volksantrag „G9-Gesetz“

Zwischen November 2022 und November 2023 unterzeichneten über 100 000 Bürger (!!) diesen Volksantrag – das Quorum liegt bei knapp 39 000 Stimmen.  Der Landtag muss sich derzeit inhaltlich mit diesem Gesetzentwurf befassen – das ist ein riesiger Erfolg, den wir nicht zuletzt durch ein sehr engagiertes Unterstützernetzwerk erreichen konnten.

Was ist bisher passiert?

Am 26.10.2023 haben wir den Volksantrag „G9-Gesetz“ beim Landtag eingereicht.

Einen Monat später bestätigte die Landesregierung die formale Zulässigkeit

Am 24.01.2024 schloss sich der Landtag dieser Beurteilung an und ließ den Volksantrag einstimmig zu.


Aktueller Newsletter zum Führungswechsel bei G9-jetzt-BW! vom 20.06.2024


Wie geht es weiter?

Der Landtag hat ab Zulassung drei Monate Zeit, sich mit dem Inhalt des Volksantrags zu befassen und darüber abzustimmen.
am 17.4.2024 hat der Landtag über unsere Antrag abgestimmt
– und diesen abgelehnt.

Unsere Reaktion darauf: Stellungnahme von G9 jetzt! BW vom 26.04.2024 G9 – so nah und doch so fern?

Sollte die Landesregierung den Volksantrag ablehnen, zeitgleich jedoch ein alternatives Konzept vorschlagen, das sehr nahe an die Forderungen des Gesetzentwurfs herankommt, wäre nicht damit zu rechnen, dass noch viele Bürger ein weiteres Mal basisdemokratisch aktiv werden möchten. In diesem Fall dürfen wir alle gemeinsam unseren Erfolg feiern!

Wir müssen aber darauf vorbereitet sein, dass die Landesregierung ein G9 vorschlägt, das für uns und alle Unterstützer essentielle Punkte nicht beinhaltet. 

Passiert dies, müssen wir zur nächsten Stufe der direktdemokratischen Kaskade übergehen – dem Volksbegehren.

Nachdem der Gesetzentwurf im Landtag abgelehnt ist,
haben wir das Recht, innerhalb von drei Monaten nach der Abstimmung im Landtag ein Volksbegehren zum unveränderten Gegenstand des Volksantrags zu beantragen.

Weshalb werden wir bereits jetzt aktiv?

Ein Volksbegehren ist an Fristen gebunden. Wir wollen vorbereitet sein!

Bereits die Vorbereitung erfordert einen enormen Planungsaufwand. Die zuständigen Stellen in Stuttgart können unsere Fragen noch nicht sofort beantworten, da wir diesen Weg  – Volksantrag mit Gesetzentwurf, der in ein Volksbegehren übergeht – zum ersten Mal in Baden-Württemberg beschreiten.

blue ballpoint pen on white notebook

Die Durchführung der erneuten Unterschriftensammlung muss gut organisiert sein, daher möchten wir bereits im Vorfeld so viele Personen wie möglich erreichen.

Wie kann ich im Moment unterstützen?

  • Informiert die Menschen in Eurer Umgebung (Eltern in Kita und Schule, Freunde, Arbeits- oder Vereinskollegen) – in unserer Toolbox findet Ihr ein Anschreiben zum Weitergeben.

  • Meldet Euch, falls Ihr aktiv werden möchtet: volksbegehren@g9-jetzt-bw.de
    Unser Unterstützernetz muss noch weiter wachsen! Für ein G9 brauchen wir in BaWü viele Helfer, die in ihrer Region die Sammlung von Unterschriften unterstützen könnten.

  • Sucht das Gespräch mit Euren regionalen Abgeordneten!

  • Abonniert unseren Newsletter um auf dem Laufenden zu bleiben!

Wie funktioniert ein Volksbegehren?

Ein Volksbegehren ist erfolgreich, wenn es von mindestens einem Zehntel der Wahlberechtigten innerhalb von sechs Monaten unterstützt wird (das sind etwa 770 000 Unterschriften).

Die Unterschriftensammlung ist frei, das heißt, überall kann gesammelt werden. In einem dreimonatigen Zeitraum innerhalb der Sammlungsfrist können Unterschriftenlisten in den Bürgerämtern und Rathäusern ausgelegt werden. Die genaue Vorgehensweise und notwendigen Unterlagen werden wir zum Download anbieten, wenn es soweit ist.

Das ist eine immense Herausforderung, allerdings wissen wir, was unsere Unterstützer bisher leisten konnten, und somit ist das Erreichen dieses Quorums nicht unmöglich!

Was geschieht, wenn das Quorum für das Volksbegehren erreicht wird?

Bei Erreichen des Quorums muss sich der Landtag erneut mit dem Gesetzentwurf befassen und nochmals darüber abstimmen.

Falls der Landtag den Gesetzentwurf in einem Volksbegehren ablehnt, findet anschließend eine Volksabstimmung statt.

Dieses Verfahren entspricht dem einer Wahl. Am Abstimmungstag sind alle Stimmberechtigten aufgerufen mit „Ja“ oder „Nein“ über den Gesetzentwurf abzustimmen.

Das große Ziel!

Als engagierte Bürger ist es uns gelungen, unseren G9-Gesetzentwurf in den baden-württembergischen Landtag einzubringen – das schaffte vor uns noch niemand.

Gemeinsam erreichen wir noch viel mehr – wir geben uns erst mit einem G9 zufrieden, das unseren Forderungen sehr nahe kommt.

Auf dass Baden-Württemberg nicht länger G8-Enklave bleibt, sondern ein gutes, zeitgemäßes neunjähriges Gymnasium die Regel wird – zum Wohle unserer Kinder!

person sitting on stack of books while reading