G9 jetzt! BW initiierte den Volksantrag „G9-Gesetz“

Zwischen November 2022 und November 2023 unterzeichneten über 100 000 Bürger (!!) diesen Volksantrag – das Quorum liegt bei knapp 39 000 Stimmen.  Der Landtag muss sich derzeit inhaltlich mit diesem Gesetzentwurf befassen – das ist ein riesiger Erfolg, den wir nicht zuletzt durch ein sehr engagiertes Unterstützernetzwerk erreichen konnten.

Was ist bisher passiert?

Am 26.10.2023 haben wir den Volksantrag „G9-Gesetz“ beim Landtag eingereicht.

Einen Monat später bestätigte die Landesregierung die formale Zulässigkeit

Am 24.01.2024 schloss sich der Landtag dieser Beurteilung an und ließ den Volksantrag einstimmig zu.

Wie geht es weiter?

Der Landtag hat ab Zulassung drei Monate Zeit, sich mit dem Inhalt des Volksantrags zu befassen und darüber abzustimmen. (Im Einvernehmen mit den Vertrauensleuten könnte diese Frist auf sechs Monaten verlängert werden). Nach aktuellem Stand erfolgt die Abstimmung über den Volksantrag spätestens Ende April.

Leider weiß man natürlich noch nicht, ob unser im Gesetzentwurf definiertes G9-Konzept bezüglich der Stundenzahl, der Beteiligung laufender Klassen oder besonders des Datums der Einführung auch nur ansatzweise umgesetzt wird. Aktuell ist noch nichts entschieden – und wir hoffen sehr darauf, dass die im Gesetzentwurf aufgeführten Wünsche und Forderungen unserer 106 950 Unterzeichner in den inhaltlichen Diskussionen Beachtung finden.

Sollte die Landesregierung den Volksantrag ablehnen, zeitgleich jedoch ein alternatives Konzept vorschlagen, das sehr nahe an die Forderungen des Gesetzentwurfs herankommt, wäre nicht damit zu rechnen, dass noch viele Bürger ein weiteres Mal basisdemokratisch aktiv werden möchten. In diesem Fall dürfen wir alle gemeinsam unseren Erfolg feiern!

Wir müssen aber darauf vorbereitet sein, dass die Landesregierung ein G9 vorschlägt, das für uns und alle Unterstützer essentielle Punkte nicht beinhaltet. 

Passiert dies, müssen wir zur nächsten Stufe der direktdemokratischen Kaskade übergehen – dem Volksbegehren.

Wird der Gesetzentwurf aus dem Volksantrag nicht unverändert angenommen, muss er im Landtag abgelehnt werden.

In diesem Fall haben wir das Recht, innerhalb von drei Monaten nach der Abstimmung im Landtag ein Volksbegehren zum unveränderten Gegenstand des Volksantrags zu beantragen.

Weshalb werden wir bereits jetzt aktiv?

Ein Volksbegehren ist an Fristen gebunden. Wir wollen vorbereitet sein!

Bereits die Vorbereitung erfordert einen enormen Planungsaufwand. Die zuständigen Stellen in Stuttgart können unsere Fragen noch nicht sofort beantworten, da wir diesen Weg  – Volksantrag mit Gesetzentwurf, der in ein Volksbegehren übergeht – zum ersten Mal in Baden-Württemberg beschreiten.

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Die Durchführung der erneuten Unterschriftensammlung muss gut organisiert sein, daher möchten wir bereits im Vorfeld so viele Personen wie möglich erreichen.

Wie kann ich im Moment unterstützen?

Wie funktioniert ein Volksbegehren?

Ein Volksbegehren ist erfolgreich, wenn es von mindestens einem Zehntel der Wahlberechtigten innerhalb von sechs Monaten unterstützt wird (das sind etwa 770 000 Unterschriften).

Die Unterschriftensammlung ist frei, das heißt, überall kann gesammelt werden. In einem dreimonatigen Zeitraum innerhalb der Sammlungsfrist können Unterschriftenlisten in den Bürgerämtern und Rathäusern ausgelegt werden. Die genaue Vorgehensweise und notwendigen Unterlagen werden wir zum Download anbieten, wenn es soweit ist.

Das ist eine immense Herausforderung, allerdings wissen wir, was unsere Unterstützer bisher leisten konnten, und somit ist das Erreichen dieses Quorums nicht unmöglich!

Was geschieht, wenn das Quorum für das Volksbegehren erreicht wird?

Bei Erreichen des Quorums muss sich der Landtag erneut mit dem Gesetzentwurf befassen und nochmals darüber abstimmen.

Falls der Landtag den Gesetzentwurf in einem Volksbegehren ablehnt, findet anschließend eine Volksabstimmung statt.

Dieses Verfahren entspricht dem einer Wahl. Am Abstimmungstag sind alle Stimmberechtigten aufgerufen mit „Ja“ oder „Nein“ über den Gesetzentwurf abzustimmen.

Das große Ziel!

Als engagierte Bürger ist es uns gelungen, unseren G9-Gesetzentwurf in den baden-württembergischen Landtag einzubringen – das schaffte vor uns noch niemand.

Gemeinsam erreichen wir noch viel mehr – wir geben uns erst mit einem G9 zufrieden, das unseren Forderungen sehr nahe kommt.

Auf dass Baden-Württemberg nicht länger G8-Enklave bleibt, sondern ein gutes, zeitgemäßes neunjähriges Gymnasium die Regel wird – zum Wohle unserer Kinder!

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