zu Artikel „Schopper spricht sich für G9-Rückkehr zum übernächsten Schuljahr aus“ in der Stuttgarter Zeitung vom 16.02.2024
G9 schnellstmöglich – auch für die laufenden Jahrgänge!
Eine Woche vor dem Bildungsgipfel kam die Meldung aus dem Kultusministerium ziemlich überraschend:
G9 – wird, was lange währt, nun wirklich endlich wahr?!
G9 jetzt! BW freut sich über die Aussage von Kultusministerin Theresa Schopper, das neunjährige Gymnasium als Regelweg mit G8-Option zum Schuljahr 25/26 für die dann neuen Fünftklässler einführen zu wollen.
Neben den Mails zaghaft jubelnder Unterstützer erreichen die Initiative jedoch auch viele besorgte Anfragen: Was wird aus den Schülern der laufenden Jahrgänge am Gymnasium, die immer noch die Last des Corona-Rucksacks tragen und gerade aus der Grundschulzeit massive Defizite mitbringen? Parallel zum dichtgedrängten G8-Bildungsplan ist ein Aufholen des Versäumten nur schwer möglich. Rückenwind-Angebote müssen teilweise in die Mittagspausen der leider üblichen 10-Schulstunden-Tage gelegt werden.
Diesbezüglich haben Kinder aller anderen westdeutschen Flächenländer im neunjährigen Gymnasium deutlich mehr zeitliche Spielräume und damit eine höhere Chancengleichheit, da nicht alle Eltern als Nachhilfelehrkraft einspringen können.
Darum appelliert G9 jetzt! BW an die Landesregierung, die aktuellen Gymnasiasten an der G9-Umstellung in Baden-Württemberg zu beteiligen – so auch im Gesetzentwurf des Volksantrags beinhaltet und damit von knapp 107 000 Bürgern gefordert.
Wie bezüglich der meisten Aspekte eines neuen G9 könnte man sich auch in diesem Punkt an einem anderen Bundesland orientieren: Niedersachsen ließ die laufenden Schülerjahrgänge bis einschließlich der 8. Klasse an der gymnasialen Schulzeitverlängerung teilhaben, sogar ohne vorherige Pandemie.
Auch das Einführungsdatum des neuen G9 muss thematisiert werden, denn nicht wenige Gymnasialleiter würden sich den sehnlichst erwarteten Umstieg schon zum kommenden Schuljahr 24/25 zutrauen – im Gesetzentwurf ist die Umsetzung zum “nächstmöglichen Zeitpunkt” vorgesehen.
Gemäß Volksabstimmungsgesetz wird den Initiatorinnen ein Anhörungsrecht im Bildungsausschuss zugesprochen, um die Anliegen der Eltern und Unterzeichner des Volksantrags zu erläutern. Bisher erfolgte noch keine Einladung.
Für die kommenden inhaltlichen Diskussionen wünscht sich die Elterninitiative, dass ihr Gesetzentwurf von allen Verantwortlichen in Stuttgart gelesen, besser noch, sich auf diesen bezogen werden würde. Immerhin liegt dem Landtag – erstmalig in der Geschichte Baden-Württembergs – nach einem erfolgreichen Volksantrag der zugehörige Gesetzentwurf zur Abstimmung vor. Und im Falle der Ablehnung auch nur eines Details wären die rechtlichen Voraussetzungen für ein Volksbegehren gegeben.