Häufig gestellte Fragen / FAQ
- Was wird eigentlich beantragt?
- Ich möchte Unterstützen – wo finde ich Infomaterial und Formblätter zum Unterschreiben?
- Wer darf unterschreiben?
- Kann ich nur in meinem Ort/meiner Stadt sammeln?
- Was mache ich, wenn jemand den unteren Abschnitt ausfüllt?
- Worauf muss ich beim Sammeln von Unterschriften achten?
- Dürfen auch Bürger aus anderen Bundesländern unterschreiben?
- Ab wieviel Jahren darf unterschrieben werden
- Dürfen Lehrer auch unterschreiben?
- Muss ich eine Genehmigung einholen, wenn ich sammeln will?
Was wird eigentlich beantragt?
Wir stellen einen Volksantrag an den Landtag von Baden-Württemberg. mit dem Inhalt, bei der Einführung des G9 (9-jähriges Gymnasium) auch die laufenden Klassen mitzunehmen; außerdem fordern wir konkrete Verbesserungen zur Unterrichtsgestaltung und -inhalt gegenüber dem bisher vorliegenden Entwurf des Kultusministeriums.
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Ich möchte Unterstützen – wo finde ich Infomaterial und Formblätter zum Unterschreiben
Schaue bitte in unserer Toolbox nach.
Wer darf unterschreiben?
Alle Bürger, die die deutsche Staatsbürgerschaft haben, mindestens 16 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz seit mindestens 3 Monaten in Baden-Württemberg haben.
Kann ich nur in meinem Ort/meiner Stadt sammeln?
Nein, dieses Mal können Unterschriften aus ganz Baden-Württemberg gesammelt werden. Diese werden unbestätigt an unser Postfach geschickt. Die Initiative erledigt das Bestätigen.
Was mache ich, wenn jemand den unteren Abschnitt ausfüllt?
Dieses Formblatt ist dann leider ungültig und sollte neu ausgefüllt werden.
Worauf muss ich beim Sammeln von Unterschriften achten?
Name, Adresse und Geburtsdatum müssen vollständig und lesbar sein. Die Unterschrift muss identifizierbar sein. Das Datum muss korrekt ausgefüllt sein. (Achtung bei Jahreswechsel, dass das richtige Jahr geschrieben wird.) Das Kreuz muss gesetzt sein.
Dürfen auch Bürger aus anderen Bundesländern unterschreiben?
Leider nein.
Ab wieviel Jahren darf unterschrieben werden?
Ab 16 Jahren.
Dürfen Lehrer auch unterschreiben?
Lehrer dürfen als Bürger ebenfalls unterschreiben. Sie dürfen auch als Privatperson oder als Elternteil Unterschriften sammeln. Nicht sammeln oder werben dürfen sie hingegen als Lehrkraft an ihrer Schule.
Muss ich eine Genehmigung einholen, wenn ich sammeln will?
Je nach Situation. Für ein Sammeln im öffentlichen Raum mit Stehtisch muss eine Genehmigung beim Ordnungsamt eingeholt werden. Sehr häufig wird diese kostenlos erteilt, wenn man freundlich anfragt. Bei Festen oder ähnlichem muss der Veranstalter einverstanden sein (z.B. Sportfest). Vor Supermärkten oder ähnlichem darf man sammeln, wenn es mit dem Betreiber des Supermarktes abgesprochen ist. Auch dies wird häufig erteilt. Selbstverständlich ist dabei, dass Kunden nicht bedrängt werden.