Einem Volksantrag kann ein Volksbegehren folgen und das ist das stärkste demokratische Mittel, das uns als Bürgern zur Verfügung steht.
BITTE UNBEDINGT BEACHTEN
Für den Volksantrag gelten vom Land Baden-Württemberg festgelegte Regelungen bezüglich: Sammeln, der Form, Prüfung der Wahlberechtigung, Sammelzeitraum, u.v.m. – Abweichungen von diesen Vorgaben könnten dazu führen, dass die Unterschriften ungültig sind.
Deshalb – bitte, bitte – halten Sie sich an nachfolgende Vorgaben!!!
Bei Fragen, wenden Sie sich gerne an uns volksantrag@G9-jetzt-bw.de
Was muss bei Unterschriftensammlungen beachtet werden?
Wer darf unterschreiben?
Jeder der berechtigt ist, den Landtag in Baden-Württemberg zu wählen, kann unterschreiben – Wahlalter 16! (es gilt das Alter am Tag der Unterschrift)
Damit die Unterschriften wirklich zählen, ist es zwingend notwendig, dass folgende Dokumente bei der Unterschriftensammlung mitgeführt werden: |
Der Gesetzentwurf muss mitgeführt und vor der Unterzeichnung gezeigt werden. | bitte auch auf unsere Webseite hinweisen, wo er nochmals nachgelesen werden kann | G9-Gesetz Volksantrag Gesetzentwurf mit Begründung Volksantrag_Gesetzentwurf G9.3-221027.pdf |
A4 Formblatt zur Sammlung von je einer Unterschrift – Jeder muss für sich ein eigenes A4 Formblatt vollständig, persönlich ausfüllen und unterschreiben! | Nur die originalen Dokumente zur Gemeinde bringen. Keine eMail, keine Kopien! | Formblatt für je eine Unterschrift Formblatt-VAntrag-BW 2.2.pdf (172.31KB) Als Download und Druck |
Formblatt zum Datenschutz – bitte vorzeigen | Bitte gehen Sie achtsam mit den persönlichen Daten der Unterzeichner um – siehe Datenschutzerklärung. | Datenschutzhinweise zum Formblatt nach Anlage 12 der Stimmordnung (Volksantrag) LfDI.pdf (57.61KB) |
Worauf ist bei der Sammlung von Unterschriften zu achten? | Worauf muss ich achten 2 Ablauf Vorab.pdf | |
Wie wird das Formblatt ausgefüllt? | Formblatt richtig ausfüllen 3 Ablauf Formblatt.pdf |
Wie können sich Lehrkräfte / Beamte für den Volksantrag einsetzen?
Als Privatperson können Sie diese Initiative selbstverständlich unterstützen | Auch wenn man von Beruf Lehrkraft/Beamter ist, hat man als Privatperson alle bürgerlichen Rechte – diese Information ist juristisch geprüft und bestätigt. | Hinweise für Lehrkräfte Hinweise-Lehrkraefte-G9-Aktionen.pdf |