Was muss ich beachten?

Einem Volksantrag kann ein Volksbegehren folgen und das ist das stärkste demokratische Mittel, das uns als Bürgern zur Verfügung steht.

BITTE UNBEDINGT BEACHTEN

Für den Volksantrag gelten vom Land Baden-Württemberg festgelegte Regelungen bezüglich: Sammeln, der Form, Prüfung der Wahlberechtigung, Sammelzeitraum, u.v.m. – Abweichungen von diesen Vorgaben könnten dazu führen, dass die Unterschriften ungültig sind.


Deshalb – bitte, bitte – halten Sie sich an nachfolgende Vorgaben!!!

Bei Fragen, wenden Sie sich gerne an uns  volksantrag@G9-jetzt-bw.de


Was muss bei Unterschriftensammlungen beachtet werden?

Wer darf unterschreiben?  

Jeder der berechtigt ist, den Landtag in Baden-Württemberg zu wählen, kann unterschreiben – Wahlalter 16! (es gilt das Alter am Tag der Unterschrift)


Damit die Unterschriften wirklich zählen, ist es zwingend notwendig, dass folgende Dokumente bei der Unterschriftensammlung mitgeführt werden:
Der Gesetzentwurf
muss mitgeführt und
vor der Unterzeichnung gezeigt werden
.
bitte auch auf unsere Webseite hinweisen, wo er nochmals nachgelesen werden kannG9-Gesetz Volksantrag Gesetzentwurf mit Begründung
Volksantrag_Gesetzentwurf G9.3-221027.pdf 
A4 Formblatt zur Sammlung von je einer Unterschrift
– Jeder muss für sich ein eigenes A4 Formblatt vollständig, persönlich ausfüllen und unterschreiben!
Nur die originalen Dokumente zur Gemeinde bringen. Keine eMail, keine Kopien!Formblatt für je eine Unterschrift
Formblatt-VAntrag-BW 2.2.pdf (172.31KB)
Als Download und Druck
Formblatt zum Datenschutz – bitte vorzeigen
Bitte gehen Sie achtsam mit den persönlichen Daten der Unterzeichner um – siehe Datenschutzerklärung.
Datenschutzhinweise zum Formblatt nach Anlage 12 der Stimmordnung (Volksantrag) LfDI.pdf (57.61KB)

Worauf ist bei der Sammlung von Unterschriften zu achten?


Worauf muss ich achten?Worauf muss ich achten
2 Ablauf Vorab.pdf 
Wie wird das Formblatt ausgefüllt?
 
Formblatt richtig ausfüllenFormblatt richtig ausfüllen
3 Ablauf Formblatt.pdf 


Wie können sich Lehrkräfte / Beamte für den Volksantrag einsetzen?

Als Privatperson können Sie diese Initiative selbstverständlich unterstützenAuch wenn man von Beruf Lehrkraft/Beamter ist, hat man als Privatperson alle bürgerlichen Rechte – diese Information ist juristisch geprüft und bestätigt.Hinweise für Lehrkräfte
Hinweise-Lehrkraefte-G9-Aktionen.pdf 

Wohin mit den ausgefüllten Formblättern?
Die Formblätter müssen nicht persönlich beim Amt abgegeben werden. Um unnötige Wege/Wartezeiten zu vermeiden, können hierfür auch mehrere Blätter (von Angehörigen, Nachbarn, Freunden…) gesammelt zum Bestätigen gebracht werden. – Ansprechpartner sind meist die Meldestellen in den Rathäusern.Das Formblatt mit der Unterschrift ist
vollständig ausgefüllt und
von der Wohnortgemeinde bestätigt….

….dann bitte im Original per Briefpost an:
Einzelheiten folgen in Kürze – je nach Größe der
Gemeinde gibt es für die Bestätigung eine
leicht unterschiedliche Vorgehensweise.

Gerne generieren wir an dieser Stelle einen Erfahrungsaustausch:
Sie berichten, wie es in Ihrem PLZ-Bereich lief
und wir stellen dies online.
Das hilft auch anderen Sammlern.
G9 jetzt! BW
Stichwort: 
Volksantrag G9
Postfach 1121
88277 Amtzell
oder an den
Landesbildungsrat BaWü e.V.
Stichwort: Volksantrag G9 jetzt! BW
Graf-Wilhelm-Straße 22
78662 Bösingen
Wir haben Unterstützung für die Sichtung und Zählung der Formblätter bekommen🤗 – es ist egal an welche der beiden Adressen Sie Ihre Blätter senden!