Bestätigung Formblätter

In den meisten Gemeinden wird die amtliche Bestätigung (Überprüfung der Wahlberechtigung) in den jeweiligen Bürgerbüros vorgenommen. Meist können Sie spontan ohne Termin vorbeikommen und das bestätigte Formblatt gleich wieder mitnehmen.

Einige Städte haben inzwischen davon abweichende Vorgehensweisen definiert.
Sobald uns dies bekannt wird, ergänzen wir es in dieser Liste.

Stuttgart

Von der Stadt Stuttgart haben wir folgende Information erhalten – es gibt drei Möglichkeiten:

  1. Die Unterstützer*innen können das ausgefüllte und unterzeichnete Formblatt per Post an folgende Adresse senden: 

    Landeshauptstadt Stuttgart 
    Statistisches Amt (12-31) 
    Eberhardstr. 37 
    70173 Stuttgart 

    Nach der Prüfung senden wir das Formblatt an die Adresse des Unterzeichners/der Unterzeichnerin zurück. 
    Sollten Sammlungen von Formblättern eingehen, senden wir alle Formblätter an die auf dem Umschlag angegebene Person/Adresse. 
    Das Porto für diese Versendung übernimmt die Landeshauptstadt Stuttgart.
    Dieses Vorgehen ist für den Bürger transparenter als eine Versendung an Sie. 

  2. Die persönliche Abgabe des Formblatts mit – in der Regel – direkten Prüfung und Bestätigung des Wahlrechts ist nur an folgender Adresse möglich: 

    Landeshauptstadt Stuttgart 
    Statistisches Amt (12-31) 
    Eberhardstr. 37 
    70173 Stuttgart 

    Die Öffnungszeiten des Statistischen Amtes sind: 
    Montag bis Freitag:         9 bis 13 Uhr 
    Montag bis Donnerstag:   14 bis 16 Uhr 

  3. In den Bezirksämtern und Bürgerbüros können die Formblätter abgegeben werden. Die Kolleg*innen senden diese dann zur Prüfung an das Statistische Amt.
    Nach der Prüfung senden wir das Formblatt an die Adresse des Unterzeichners/der Unterzeichnerin zurück. 
    Sollten Sammlungen von Formblättern eingehen, senden wir alle Formblätter an die auf dem Umschlag angegebene Person/Adresse. 
    Das Porto für diese Versendung übernimmt die Landeshauptstadt Stuttgart.
Heidelberg

Alle Bürgerämter der Stadt leiten die Formblätter intern an die Wahldienststelle (Kurfürsten-Anlage 43) weiter.

Von dort werden die bestätigten Formblätter direkt an unsere Sammelstelle geschickt.

Internet: Bürgerämter Heidelberg

Karlsruhe

Die Stadt Karlsruhe gibt folgende Auskunft:

Bitte kommen Sie zu unseren Öffnungszeiten in die Expresshalle (direkt beim Haupteingang) in der Kaiserallee 8, 76133 Karlsruhe vorbei.

Stadt Karlsruhe
Ordnungs- und Bürgeramt
Kaiserallee 8
76133 Karlsruhe

Sprech- und Öffnungszeiten:
Montag bis Mittwoch: 07:30 – 12:30 Uhr und 13:30 – 16:30 Uhr
Donnerstag: 07:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Freitag: 07:30 – 12:30 Uhr

Internet: Ordnungs- und Bürgeramt Karlsruhe

Mannheim

Der Bürgerservice „Innenstadt“ übernimmt die Überprüfung und Bestätigung für ALLE Stadtteile Mannheims.

Bürgerservice Innenstadt/Jungbusch
K 7
68159 Mannheim

Internet: Bürgerservice Innenstadt | Mannheim.de

Ulm

Die Bürgerdienste – Statistik und Wahlen übernehmen die Überprüfung und Bestätigung für ALLE Stadtteile Ulms.

Bürgerdienste – Statistik und Wahlen
Olgastraße 66
89073 Ulm

Unbestätigte Formblätter können dort in den Briefkasten eingeworfen werden. Bitte Notiz beilegen, an welche Adresse die bestätigten Formblätter zurückgesendet werden sollen. (ACHTUNG – kann teilweise mehrere Wochen dauern)

Internet: Bürgerdienste Stadt Ulm / Statistik und Wahlen